Bleiben Sie über die steuerlichen Entwicklungen für 2025-2026 in Luxemburg informiert
Das luxemburgische Steuerwesen befindet sich in ständigem Wandel. Um Ihre Entwicklung zu begleiten und Ihre Compliance zu gewährleisten, bleibt das DelaTrust-Team stets über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden. Dieser Überblick fasst die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Maßnahmen zusammen und antizipiert die bereits für 2026 angekündigten Reformen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich der Klarheit, Compliance und dem Wachstum verschrieben hat, erläutern wir Ihnen, was sich für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen ändert und wie wir Ihnen helfen können, diese Chancen zu nutzen.
Die wichtigsten Neuerungen, die ab 2025 anwendbar sind
Das Haushaltsgesetz 2025 führt mehrere Maßnahmen ein, die Unternehmen und Haushalte betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Senkung der Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz wird um einen Punkt von 17 % auf 16 % gesenkt. Diese Senkung führt zu einem Gesamtsatz (einschließlich der kommunalen Gewerbesteuer und des Solidaritätszuschlags) von etwa 23,87 %. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Großherzogtums zu stärken und Investoren anzuziehen.
- Vereinfachung der Vermögensteuer: Die Nettovermögensteuer (Net Wealth Tax) ist nun in drei feste Tranchen von 535 €, 1.605 € und 4.815 € je nach Bilanzsumme strukturiert. Diese Vereinfachung erhöht die Planbarkeit für KMU und Familienholdings.
- Reform der Einkommensteuertabelle: Für Privatpersonen wird die Steuertabelle an 2,5 Gehaltsstufen indexiert, was zu einer Steuersenkung für alle und einer vollständigen Befreiung bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.400 € für Alleinerziehende führt.
- Befreiung vom sozialen Mindestlohn: Der Gesetzesentwurf 8414 sieht eine Befreiung vom sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte ab dem 1. Januar 2025 vor.
- Maßnahmen zur Förderung von Immobilieninvestitionen: Die Bemessungsgrundlage für Eintragungs- und Übertragungsgebühren wird für Immobilienkäufe, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 getätigt werden, um 50 % reduziert.
- Erleichterung für produktive Investitionen: Der Investitionssteuerkredit kann bis zu 18 % der förderfähigen Ausgaben für Projekte der digitalen Transformation oder des ökologischen Übergangs betragen. Unternehmen müssen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Zertifikatsantrag über die Plattform MyGuichet einreichen.
- Obligatorische Online-Erklärungen: Die Ausweitung der elektronischen Einreichung umfasst neue Formulare, insbesondere die Quellensteuer auf Aufsichtsratsvergütungen.
Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und Talentanziehung
Die luxemburgische Regierung möchte die Attraktivität des Finanzplatzes stärken und den Arbeitsmarkt unterstützen. Mehrere im Jahr 2025 in Kraft getretene Maßnahmen richten sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer.
- Modernisiertes Impatriate-Regime: Das Gesetz vom 20. Dezember 2024 gewährt eine 50%ige Steuerbefreiung auf das Gehalt von Impatriate-Mitarbeitern, bis zu einem Bruttogehalt von 400.000 €. Die Förderbedingungen sind präzisiert: luxemburgischer Steuerinländer sein, in den fünf Jahren vor der Einstellung nicht im Großherzogtum ansässig gewesen sein und ein jährliches Gehalt von mindestens 75.000 € beziehen.
- Verbesserter Beteiligungsbonus: Das Beteiligungsprämienregime, das 50 % des an Mitarbeiter gezahlten Bonus steuerbefreit, sieht seine Obergrenzen angehoben: Die Gesamtprämie kann bis zu 7,5 % des Unternehmensergebnisses betragen (zuvor 5 %) und jeder Mitarbeiter kann eine teilweise steuerbefreite Prämie erhalten, die 30 % seines Jahresgehalts entspricht.
- Neuer „Junger Arbeitnehmer“-Bonus: Ein Ermessensbonus profitiert von einer Steuerbefreiung von 75 % für Mitarbeiter unter 30 Jahren, begrenzt auf 5.000 € und bei einem Jahresgehalt unter 100.000 €. Die Maßnahme zielt darauf ab, die nachhaltige berufliche Eingliederung zu fördern.
- Steuergutschrift für grenzüberschreitende Überstunden: Eine spezifische Gutschrift wird für Überstunden von Grenzgängern eingeführt, die in ihrem Wohnsitzland der Besteuerung unterliegen.
- Verlängerung der Einstellungsprämie für Arbeitslose: Die Steuergutschrift, die Arbeitgebern gewährt wird, die Arbeitslose einstellen, wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Weitere steuerliche und regulatorische Maßnahmen
- Befreiung für aktive ETFs und Anpassung der SPF: Aktiv verwaltete börsengehandelte Fonds (ETFs) profitieren von einer vollständigen Befreiung von der Abonnementssteuer; im Gegenzug steigt die Mindeststeuer für Familienvermögensverwaltungsgesellschaften (SPF) von 100 € auf 1.000 €.
- Anpassung an die OECD-Regeln (Säule 2): Die luxemburgische Gesetzgebung integriert weiterhin die Empfehlungen der OECD, um eine Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne zu gewährleisten.
- Ratenzahlungsmöglichkeit: Das Gesetz vom 20. Dezember 2024 ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, unter bestimmten Bedingungen die Ratenzahlung der Einkommensteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögensteuer zu beantragen.
- Gezielte Energiehilfen: Mehrere zur Begrenzung der Auswirkungen der Energiekrise eingeführte Maßnahmen enden am 1. Januar 2025. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten jedoch einen erhöhten Energiekredit und eine zusätzliche Prämie.
Ausblick für 2026 und darüber hinaus
Die Regierung bereitet bereits eine neue Reformwelle vor, die die Steuerlandschaft der kommenden Jahre prägen wird:
- Hin zu einer einzigen Steuerklasse: Die Exekutive plant, die Steuertabelle zu vereinfachen, indem die Klassen 1, 1a und 2 abgeschafft und bis 2026 eine einzige Steuerklasse eingeführt werden. Parallel dazu wird eine spezifische Zulage für Alleinerziehende eingeführt.
- „Start-up“-Steuergutschrift: Ein im April 2025 vorgelegter Gesetzesentwurf schlägt eine neue Steuergutschrift vor, die Investitionen in junge innovative Unternehmen fördern soll. Diese Maßnahme, die derzeit diskutiert wird, soll 2026 in Kraft treten. Sie legt strenge Förderkriterien für Investoren und Start-ups fest und zielt darauf ab, das luxemburgische Unternehmertum zu stärken.
- Reform des Carried Interest und der Bezugsrechte: Die Regierung plant, das Carried-Interest-Regime zu modernisieren, um mehr Fondsmanager anzuziehen, und sieht einen neuen Steuerrahmen für Aktienoptionen und Stock Options vor, die Mitarbeitern von Start-ups angeboten werden.
- Ausweitung der Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung: Die Regelungen für den Beteiligungsbonus und das Impatriate-Regime sollen weiter verbessert werden, um hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen.
Wie kann DelaTrust Sie unterstützen?
Die steuerlichen Entwicklungen stellen für Ihr Unternehmen sowohl Chancen als auch Herausforderungen dar. Bei DelaTrust bieten wir maßgeschneiderte Unterstützung für:
- Die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf Ihre Steuerlast simulieren und Ihre Unternehmensstruktur optimieren;
- Attraktive HR-Richtlinien (Beteiligungsbonus, Impatriate-Regime) in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung umsetzen;
- Ihre Investitionen absichern und von Investitionssteuergutschriften und der zukünftigen „Start-up“-Gutschrift profitieren;
- Ihre Erklärungspflichten über digitale Tools verwalten und Kontrollen dank Steuer-Dashboards antizipieren.
Das luxemburgische Steuerwesen wandelt sich schnell. Um wettbewerbsfähig und konform zu bleiben, ist es unerlässlich, einen Partner zu haben, der für Sie da ist. Zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und eine persönliche Beratung zu erhalten.